Die allgemeine Anschalteerlaubnis gilt für alle Endeinrichtungen, die an die TAE-Dose angeschlossen werden können, wobei folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:
- Die Endeinrichtung muß eine Zulassung besitzen.
- Die Endeinrichtung muß mittels TAE-Stecker anschaltbar sein.
- Alle Geräte der Endeinrichtung müssen sich auf demselben Grundstück befinden.
- Festverbindungen zu anderen Endeinrichtungen (z. B. Koppelung zweier Amtsleitungen zur Weiterschaltung) sind nicht zulässig.
- Die Endeinrichtung darf nur an maximal zwei analogen Hauptanschlüssen oder einem digitalen Basisanschluß betrieben werden.
- Endeinrichtungen an analogen Wählanschlüssen dürfen nicht in Durchwahl betrieben werden.
Bei der Installation ist zu beachten:
- Vor Installationsarbeiten ist die Anlage vom Stromnetz und vom Netz der Telekom zu trennen.
- Die Gesamtdämpfung einer privaten Vermittlungseinrichtung bis zum Nebenstellentelefon ist auf 2 dB zu begrenzen.
- Die Zahl der angeschlossenen Geräte (Anrufbeantworter, Fax, Klingel, etc.) beträgt maximal vier.
- Verbindungsleitungen müssen gegen Berührung geschützt sein (immerhin treten Spannungen bis zu 120 V auf).
- Isolierte Telefon- und Starkstomleitungen müssen einen Mindestabstand von 50 mm haben. Sie dürfen nicht im selben Rohr geführt werden.
- TAE- und Netzsteckdosen müssen einen Mindestabstand von 80 mm voneinander haben.
- Zu Heizungsrohren über 70 Grad Celsius müssen Telefonleitungen einen Abstand von mindestens 10 cm haben.
- Auf Dachböden o. ä. können unter Umständen atmosphärische Überschläge auftreten. Daher ist zwischen Telefonleitung und anderen Leitern (Rohre, Kabel etc.) ein Abstand von mindestens 1 m einzuhalten.

