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Texte © by Netzmafia (www.netzmafia.de)

Was darf man alles? Eigene Aktivitäten auf dem Gebiet des öffentlichen Telefonnetzes sind erst möglich, seit die Deutsche Bundespost-Telekom ihr Monopol der Endgeräte-Installation ("Endgerät" ist z. B. Ihr ganz gewöhnlicher Telefonapparat) am 1. Januar 1992 im ganzen Bundesgebiet aufgegeben hat.

Sie dürfen aber Ihren Telefonapparat nicht eigenhändig abschrauben, sondern müssen erst von der Telekom eine Telefonsteckdose installieren lassen, sofern Sie eine solche Dose nicht schon besitzen. An diese Dose können Sie dann beliebige zugelassene Telefone, Modems, Anrufbeantworter oder Telefaxgeräte anschließen; darüber sollen Sie in diesem Kapitel mehr erfahren.

Gegenüber früher sind heute im begrenzten Rahmen auch private Eingriffe in die Telefonanlage möglich. Dazu muß aber auf jeden Fall von der Telekom eine TAE-Dose mit dem sogenannten "passiven Prüfabschluß" angeschlossen sein. Ein direkter Zugriff auf die Leitungsdrähte ist nach wie vor verboten. Der Prüfabschluß (NTA Network Termination Analog) gestattet der Telekom den Test der Leitung bis zur Dose, sie kann somit feststellen, ob ein Fehler an der Postleitung oder an den privaten "Endeinrichtungen" liegt.

Damit ist aber noch nicht gesagt, daß Sie nun jedes Gerät anschließen dürfen, das im Handel erhältlich ist. Es dürfen nur Telefone, Modems, Faxe etc. angeschlossen werden, die eine Zulassung vom "Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation" (BZT) haben. Auf den Geräten befindet sich ein Zulassungsaufkleber, der entweder ein Posthörnchen (alt) oder einen Bundesadler (neu) und eine Zulassungsnummer trägt.

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